Bahnordnung

Bahnordnung


Bahnordnung


1. Fahrzeiten

An Werk-, Sonn- und Feiertagen kann der Wendelstein-Ring jeweils von 8.00 - 20.00 Uhr genutzt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist absolute Motorenruhe. Während der Arbeitsdienste ist die Strecke gesperrt. Bei Veranstaltungen ist die Nutzung des Wendelstein-Rings ausschließlich den Teilnehmern vorbehalten.

 

2. Haftmittel

Das Aufbringen von Haftmittel jeglicher Art auf den Streckenbelag ist strengstens verboten! Wir behalten uns vor mögliche Reparaturarbeiten am Streckenbelag dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Der Einsatz von Reifenhaftmitteln ist ausschließlich in Klassen erlaubt, in welchen Reifenhaftmittel nach gültigem DMC-Reglement genehmigt sind. Sie sind dem Reglement entsprechend anzuwenden, die Fahrzeuge müssen dem Reglement entsprechen. Die Reifen müssen eigenverantwortlich vor dem Einsatz in geeigneter Form von Haftmittelrückständen befreit werden, es dürfen keine Spuren auf der Bahn zurückbleiben. Unsachgemäße Handhabung, das hinterlassen von schwarzen Streifen oder der Einsatz von nicht DMC zugelassenen Reifenhaftmitteln wird mit Fahrverbot geahndet!

 

3. Zusperren

Jeder Fahrer, der als letzter den Platz verlässt, muss die Ketten über die Fahrbahn legen, die Schlösser einhängen und verriegeln. Außerdem ist der Fahrerstand und die Zugänge zu verschließen.

 

4. Müll

Der Platz ist in einem sauberen Zustand zu verlassen. Bei normalen Trainingsbetrieb sind keine Müllbehälter aufgestellt. Jeder Fahrer ist verpflichtet, seinen Abfall (auch Zigarettenkippen) wieder mitzunehmen. Das Reifenschleifen ist nur auf der gekennzeichneten Fläche erlaubt.

 

5. Haftungsausschluss

Für Unfälle und Beschädigungen jeglicher Art wird vom MRT Rosenheim e.V. keinerlei Haftung übernommen.

 

6. Gastfahrer

Gastfahrer müssen sich vor Benutzung der Bahn bei einem Mitglied des MRT Rosenheim melden und eine Gästetageskarte erwerben. Die Tageskarte ist sichtbar am Körper zu tragen.

 

7. Versicherung

Die Benutzung der Bahn ist nur DMC Mitgliedern gestattet. Nicht versicherte Fahrer können eine Gastfahrerversicherung erwerben.

 

8. Laden von LiPo Akkumulatoren

LiPo-Akkus müssen in einem, nachweislich geeigneten, feuerfesten Aufbewahrungsbehälter (z. B.: LiPo Sack) geladen werden. Eine vorsätzliche Erwärmung, Überladung oder Ladung mit nicht geeigneten Ladegeräten ist verboten.

 

9. Verstöße gegen die Bahnordnung

Verstöße gegen diese Ordnung können mit Fahrverbot bis zu 1 Jahr oder Ausschluss aus dem Verein belegt werden!



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